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Wichtige Infos

Ich arbeite unermüdlich daran, meinen Patienten die bestmögliche Behandlung zu bieten. Hier finden Sie zusätzliche Informationen, die nützlich und interessant sein könnten.

Wie funktioniert die Terminvereinbarung?

Ich ersuche um eine telefonische Terminvereinbarung.

Sie erreichen mich unter 0677 64400669

Wenn ich nicht ans Telefon gehen kann, sprechen Sie mir bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Wenn Sie mir Name und Telefonnummer hinterlassen, rufe ich Sie umgehend zurück.

Sollten Sie eine Physiotherapie nach einer Operation oder Gipsabnahme benötigen, empfehle ich Ihnen eine frühzeitige Terminvereinbarung, um die Rehabilitationszeit  möglichst kurz zu halten.

Ich biete Hausbesuche im Raum Schwaz/Vomp auf Anfrage an.

Vereinbarte Termine gelten als verbindlich und sind genau einzuhalten. Im Falle einer Verhinderung ersuche ich Sie höflich, mich mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Frei gewordene Termine können so an andere Patienten weitergeben werden. Bitte beachten Sie, dass nicht oder zu spät abgesagte Termine verrechnet werden müssen. 

Was sollte ich zur ersten Therapie mitnehmen?

  • die ärztliche Überweisung/Verordnung zur Therapie

  • die Bewilligung ist größtenteils bis auf Weiteres ausgesetzt, ansonsten hole ich die Bewilligung bei der jeweiligen Krankenkasse  für Sie ein.

  • Befunde von deinem Arzt und wichtige Vorinformationen, die für die Therapie wichtig sein könnten, Heilbehelfe wie Einlagen etc., falls welche vorhanden sind.

  • möglichst bequeme Kleidung

 

Was sollte ich über den Therapieablauf wissen?

Ich arbeite zielorientiert, d.h. du könntest dir bereits vor der ersten Therapie überlegen, welches Ziel du dir gesteckt hast und worauf wir gemeinsam hinarbeiten.

Die Therapie erfolgt in enger Abstimmung mit dem Patienten- Sie gestalten die Therapie aktiv mit.

Über Fragen und Anregungen freue ich mich jederzeit.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt nach der Behandlungsserie. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bitte einzahlen.

Wie bei einem Wahlarzt können Sie dann mit der Zahlungsbestätigung, die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten den kassenüblichen Betrag rückerstattet. Private Unfall- oder Krankenversicherungen übernehmen den Selbstbehalt. Genauere Informationen zur Rückerstattung erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Bei Fragen dazu, unterstütze ich Sie gerne.

Ich arbeite mit allen österreichischen Krankenkassen zusammen.
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